Sportvereinigung Großgräfendorf e.V.

SVG Fußballer*innen nehmen den Trainingsbetrieb wieder auf!

Michael Böldicke, 10.05.2020

SVG Fußballer*innen nehmen den Trainingsbetrieb wieder auf!

An alle Mitglieder*innen sowie Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitglieder*innen

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

sehr geehrte Damen und Herren,

seit 16. März ruht der Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetrieb für alle Mitglieder*innen unserer Sportvereinigung. Das Sportgelände in Großgräfendorf ist seitdem für jegliche Nutzung gesperrt.

Mit Inkrafttreten der 5. SARS-CoV-2-EindV ist Sportvereinen in Sachsen-Anhalt gemäß § 8 der Verordnung der Sportbetrieb im Freien unter Einhaltung umfassender Voraussetzungen gestattet. Auf Antrag unseres Vereins hat der Bürgermeister der Goethestadt Bad Lauchstädt der Nutzung unserer Sportanlage unter Sicherstellung sehr umfangreicher Vorgaben zugestimmt. Daraufhin hat der Vereinsvorstand am 07.05.2020 die stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs einstimmig beschlossen und diese mit einem zielführenden Konzept unter Einhaltung der vorgegebenen Auflagen geregelt.

Den Anfang macht die Abteilung Fußball mit einem Teil der Mannschaften. Weitere Gruppen, auch aus anderen Abteilungen, werden in der nächsten Stufe folgen, sofern die Rahmenbedingungen dies ermöglichen.

Aufgrund der Vorgaben dürfen maximal vier Sportler*innen zuzüglich Übungsleiter gleichzeitig in einer Gruppe im Freien trainieren. Das bedeutet für unsere Trainer*innen einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand, den diese aber bereit sind für euch/ Sie zu leisten. Unser Ziel ist es, nach Sicherstellung aller Voraussetzungen, am 13.05.2020 mit den ersten Trainingseinheiten zu beginnen.

Bis dahin sind noch einige administrative Dinge zu regeln, wie zum Beispiel die Aufnahme der Kontaktdaten und eine aktenkundige Belehrung aller Trainingsteilnehmer*innen über die Hygiene- und Verhaltensregeln, die strikt einzuhalten sind. Das Belehrungsblatt stellen wir digital zur Verfügung. Es ist ausgefüllt zur ersten Trainingseinheit mitzuführen und abzugeben, da ohne dieses keine Teilnahme am Training erlaubt ist.

Natürlich ist die Teilnahme am Training freiwillig. Daher werden alle Fußballer*innen in Kürze innerhalb ihrer Trainingsgruppen abgefragt, ob Sie am eingeschränkten Trainingsbetrieb teilnehmen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Heinel
Vorsitzender

 

Das Nutzungskonzept zur stufenweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs, sowie die Verhaltens- und Hygieneregeln sowie den Belehrungsnachweis als Einzeldokumente sind in der oberen Menüzeile unter "Downloads" hinterlegt sowie direkt hier einsehbar:

Nutzungskonzept Wiederaufnahme Sportbetrieb

Verhaltens- und Hygieneregeln mit Nutzungsplan

Belehrungsnachweis Verhaltens- und Hygieneregeln