Sportvereinigung Großgräfendorf e.V.

Aerobic, Kegeln & Tanzen zurück im Trainingsbetrieb!

Michael Böldicke, 30.05.2020

Aerobic, Kegeln & Tanzen zurück im Trainingsbetrieb!

An alle Mitglieder*innen sowie Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitglieder*innen

 

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde, sehr geehrte Damen und Herren, 

am 13. Mai haben wir nach zweimonatiger Pause die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs mit der Abteilung Fußball erfolgreich vollzogen.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Trainingsteilnehmer*innen für ihr diszipliniertes Verhalten bedanken und appelliere gleichzeitig daran, sich weiterhin strikt an unsere Hygiene- und Verhaltensregeln zu halten. Ein besonderes Lob spreche ich unseren Trainern aus, die mit viel Engagement in den letzten zwei Wochen bereits über 200 Sportler*innen trainiert haben.

Mit Inkrafttreten der 6. SARS-CoV-2-EindV ist Sportvereinen in Sachsen-Anhalt gemäß § 8 der Verordnung der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen unter Einhaltung umfangreicher Voraussetzungen gestattet. Dies bedeutet, dass nun auch der Trainingsbetrieb in Sporthallen und -räumen wiederaufgenommen werden kann. Auf Antrag unseres Vereins hat der Bürgermeister der Goethestadt Bad Lauchstädt die Nutzung der unseren Verein betreffenden Sportanlagen unter Sicherstellung der Vorgaben nach § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 der 6. SARS-CoV-2-EindV gebilligt und die Nutzungszustimmung nach § 8 Abs. 2 S. 1 der 6. SARS-CoV-2-EindV erteilt.

Daraufhin hat der Vereinsvorstand am 29.05.2020 den zweiten Schritt zur stufenweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs beschlossen. Nach der erfolgreichen Wiederaufnahme des Trainings durch die Abteilung Fußball, werden im zweiten Schritt weitere Sportarten folgen. Unser Ziel ist es, nach Sicherstellung aller Voraussetzungen, ab dem 02.06.2020 im Aerobic, im Kegeln und im Tanzen den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Details dazu geben die verantwortlichen Trainer*innen zeitnah bekannt. Der Kindersport kann unter den derzeitigen Bedingungen noch nicht unmittelbar durchgeführt werden. Ziel ist es, zunächst Ende Juni mit den Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren den Kindersport wieder aufzunehmen.

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen müssen ab dem 2. Juni alle Trainingsteilnehmer*innen einmalig den ausgefüllten Belehrungsnachweis über die Kenntnisnahme der Hygiene- und Verhaltensregeln zur ersten Trainingseinheit mitführen und abgeben. Dies gilt auch für die Trainingsteilnehmer*innen, die bereits einen Belehrungsnachweis nach der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Mai abgegeben haben. Ohne Belehrungsnachweis ist die Teilnahme am Training nicht erlaubt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Maik Heinel

Vorsitzender

 

Das erweiterte Nutzungskonzept zur stufenweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs, sowie die Verhaltens- und Hygieneregeln sowie den Belehrungsnachweis als Einzeldokumente sind in der oberen Menüzeile unter "Downloads" hinterlegt sowie direkt hier einsehbar: 

Erweitertes Nutzungskonzept Wiederaufnahme Sportbetrieb

Verhaltens- und Hygieneregeln

Belehrungsnachweis Verhaltens- und Hygieneregeln